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   BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 813/87   

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https://dejure.org/1988,13243
BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 813/87 (https://dejure.org/1988,13243)
BAG, Entscheidung vom 14.12.1988 - 5 AZR 813/87 (https://dejure.org/1988,13243)
BAG, Entscheidung vom 14. Dezember 1988 - 5 AZR 813/87 (https://dejure.org/1988,13243)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 19.04.1983 - 1 AZR 498/81

    Einigungsstelle - Gleichheitssatz - Sonderabfindung - Schwerbehinderung

    Auszug aus BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 813/87
    Gemäß § 75 Abs. 1 BetrVG haben Arbeitgeber und Betriebsrat bei Abschluß von Betriebsvereinbarungen die Grundsätze von Recht und Billigkeit zu beachten; dazu gehört das allgemeine Gleichbehandlungsgebot (BAGE 42, 217, 220 = AP Nr. 124 zu Art. 3 GG, zu II der Gründe).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen sie hingenommen werden, wenn die Einführung des Stichtags überhaupt und die Wahl des Zeitpunkt am gegebenen Sachverhalt orientiert und somit sachlich vertretbar sind (BVerfGE 13, 31, 38; BAGE 42, 217 = AP Nr. 124 zu Art. 3 GG, zu II der Gründe).

  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 17/58

    Diplomatische Klausel

    Auszug aus BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 813/87
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen sie hingenommen werden, wenn die Einführung des Stichtags überhaupt und die Wahl des Zeitpunkt am gegebenen Sachverhalt orientiert und somit sachlich vertretbar sind (BVerfGE 13, 31, 38; BAGE 42, 217 = AP Nr. 124 zu Art. 3 GG, zu II der Gründe).
  • ArbG Köln, 28.07.2011 - 12 Ca 2569/11

    Berücksichtigung einer gezahlten Kontoführungsgebühr oder des Arbeitgeberanteils

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt ( BAG 14. Dezember 1988 - 5 AZR 813/87 - juris; BAG DB 2009, 1766; LAG Köln 21. Juni 2005 - 9 Sa 90/05 - EzA-SD 2005, Nr. 21, 12 = juris; LAG Köln 25. Mai 2007 - 11 Sa 198/07 - juris; Fitting, 25. Auflage 2010, § 112 BetrVG Rn. 175 ).
  • ArbG Köln, 28.07.2011 - 12 Ca 3658/11

    Arbeitgeberanteil für vermögenswirksame Leistungen wird in der Regel nicht bei

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt ( BAG 14. Dezember 1988 - 5 AZR 813/87 - juris; BAG DB 2009, 1766; LAG Köln 21. Juni 2005 - 9 Sa 90/05 - EzA-SD 2005, Nr. 21, 12 = juris; LAG Köln 25. Mai 2007 - 11 Sa 198/07 - juris; Fitting, 25. Auflage 2010, § 112 BetrVG Rn. 175 ).
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